Gilt nicht für Bachelor!

Hausarbeit (auch: Examensarbeit, Magisterarbeit)

1. Bedeutung: eine spezielle Form einer Leistung, die zur erfolgreichen Teilnahme einer Lehrveranstaltung gehören kann. Im Gegensatz zu Referat, Diskussionsleitung, Gruppenexperiment usw. kann eine Hausarbeit im stillen Kämmerlein erstellt und nur der/dem Lehrenden zu Füßen gelegt werden, die/der sie dann mehr oder minder begeistert liest. Die Teilnahme an der zugehörigen Lehrveranstaltung ersetzen Hausarbeiten nicht, wenn sie einen ET-Schein ergeben sollen. Mit anderen Worten: eine Hausarbeit ohne regelmäßigen Kursbesuch gibt keinen ET-Schein!

2. Bedeutung: gewichtigter Prüfungsteil der Lehramtsprüfungsordnungen, oft auch "Examensarbeit" oder "Staatsexamensarbeit" genannt. Im Magisterstudiengang heißt diese Arbeit "Magisterarbeit". Hierzu folgende Hinweise.

Staatsexamensarbeit (Beratung beim Niedersächsischen Landesprüfungsamt):

Magisterarbeit (Beratung beim Magisterprüfungsamt durch Herrn Wettwer):

Die reale Themenfindungs- und Bearbeitungszeit ist oft größer als die in der Prüfungsordnung festgelegte Bearbeitungsfrist. Dies kann folgende Ursachen haben:

Siehe auch "Prüfungsphilosophie des Faches Musik"!

Wer kann eine Hausarbeit "betreuen" und "begutachten"?

Als "Betreuer/innen" (auch Erstgutachter/in genannt) kommen die hauptamtlich Prüfungsberechtigten fürs Staatsexamen in Frage:

   
  • Prof. Dr. Susanne Binas

  • Prof. Violeta Dinescu

  • Dr. Kadja Grönke

  • Prof. Walter Heimann

  • Prof. Freia Hoffmann

  • Dr. Christoph Micklisch

  • Prof. Fred Ritzel

  • Prof. Peter Schleuning

  • Prof. Wolfgang Martin Stroh

Das Landesprüfungsamt genehmigt als Zweigutachter/innen auch weitere einschlägig ausgewiesene Personen auf Antrag, z.B. Lehrbeauftragte (z.B. Karger), Künstlerische Mitarbeiter (z.B. Abt, Weidenfeld, Vollhardt) oder andere Lehrkräfte (z.B. Mergner), auch auswärtige Personen.