Gilt nicht für Bachelor!
Hausarbeit (auch: Examensarbeit, Magisterarbeit)
1. Bedeutung: eine spezielle Form einer Leistung,
die zur erfolgreichen Teilnahme einer Lehrveranstaltung gehören kann. Im Gegensatz zu
Referat, Diskussionsleitung, Gruppenexperiment usw. kann eine Hausarbeit im stillen
Kämmerlein erstellt und nur der/dem Lehrenden zu Füßen gelegt werden, die/der sie dann
mehr oder minder begeistert liest. Die Teilnahme an der zugehörigen Lehrveranstaltung
ersetzen Hausarbeiten nicht, wenn sie einen ET-Schein ergeben
sollen. Mit anderen Worten: eine Hausarbeit ohne regelmäßigen Kursbesuch gibt keinen
ET-Schein!
2. Bedeutung: gewichtigter Prüfungsteil der
Lehramtsprüfungsordnungen, oft auch "Examensarbeit" oder
"Staatsexamensarbeit" genannt. Im Magisterstudiengang heißt diese Arbeit
"Magisterarbeit". Hierzu folgende Hinweise.
Staatsexamensarbeit (Beratung beim Niedersächsischen Landesprüfungsamt):
- Vor der Meldung zur Abschlußprüfung muß eine PrüferIn, die ein Thema stellen und die
Arbeit betreuen und korrigieren will, gesucht und gefunden werden. (Dies kann, muß aber
nicht im Fach "Musik" sein.)
- Bei der Meldung zur Abschlußprüfung wird ein Formular ausgehändigt, das dieser
PrüferIn auszuhändigen ist. In dies Formular trägt die PrüferIn das Thema ein. Auf
diesem Formular stehen auch die Zeitpunkte, zu denen Themen vergeben werden (können).
- Nur bei der Staatsexamensarbeit: Das Thema wird dem Prüfling zu festen Zeitpunkten im
Jahr gestellt, muß also spätestens 14 Tage vor diesem Zeitpunkt von PrüferIn
eingereicht worden sein.
- Beim Einreichen des Themas sollte auch eine ZweitprüferIn vorgeschlagen werden.
- Das Thema wird zum bekannten Zeitpunkt vom Prüfungsamt dem Prüfling (zu)gestellt. Nun
beginnt die Bearbeitungsfrist.
- Nur aus gesundheitlichen Gründen (Attest) kann die Bearbeitungsfrist verlängert
werden.Bei empirischen Arbeiten kann im Voraus eine Verlängerung um 1 Monat beanztragt
werden.
Magisterarbeit (Beratung beim Magisterprüfungsamt durch Herrn Wettwer):
- Vor der Meldung zur Abschlußprüfung holt man sich beim Magisterprüfungsamt
(Mensa-Gebäude) die Meldeunterlagen. Hierunter befindet sich ein Formblatt zur Anmeldung
der Magisterarbeit.
- Man sucht sich eine Lehrende, die das Thema für die Magisterarbeit stellt, die
Anfertigung betreut und "ErstprüferIn für die Magisterarbeit" ist.
- Auf dem genannten Formblatt trägt die StudentIn in Absprache mit dieser
"ErstprüferIn" den Themenvorschlag sowie (möglichst) auch einen Vorschlag für
eine ZweitprüferIn ein.
- Einen festen Zeitpunkt für die "Ausgabe des Themas" (und damit den Beginn der
Bearbeitungslaufzeit von 6 Monaten) gibt es nicht.
- Nur aus gesundheitlichen Gründen (Attest) kann die Bearbeitungsfrist verlängert
werden.
Die reale Themenfindungs- und Bearbeitungszeit ist oft
größer als die in der Prüfungsordnung festgelegte Bearbeitungsfrist. Dies kann folgende
Ursachen haben:
- Die Arbeit beruht auf Praxisanteilen, die zeitlich ausgedehnt
sind, vor der Bearbeitungszeit liegen und in der Bearbeitungszeit (nur) ausgewertet und
reflektiert werden. (Zum Beispiel: eine Unterrichtsversuchsreihe, Beobachtungen bei der
Entstehung eines Musicals, Beobachtung einer Musiktherapiegruppe, Versuche im eigenen
Instrumentalunterricht, Musikexperimente mit Kindern über einen größeren Zeitraum).
- Das Thema erfordert Literatur, die in Oldenburg nicht zu haben
ist. Für Fernleihe oder Auslandsbestellungen sind oft 2-3 Monate zu veranschlagen. Zu
Beginn der offiziellen Bearbeitungszeit sollte "die Literaturfrage geklärt"
sein.
- Das Thema der Arbeit erfordert eine empirische Untersuchung, z.B.
eine Befragung, eine Interview-Serie, Teilnehmende Beobachtung usw. In diesem Falle ist es
ratsam, wenn die Befragung, Interviewserie oder der Beobachtungszeitraum schon
abgeschlossen sind, wenn die Bearbeitungsfrist beginnt.
Siehe auch "Prüfungsphilosophie des Faches
Musik"!
Wer kann eine Hausarbeit "betreuen" und "begutachten"?
Als "Betreuer/innen" (auch Erstgutachter/in genannt) kommen die
hauptamtlich Prüfungsberechtigten fürs Staatsexamen in Frage:
Das Landesprüfungsamt genehmigt als Zweigutachter/innen auch
weitere einschlägig ausgewiesene Personen auf Antrag, z.B. Lehrbeauftragte
(z.B. Karger), Künstlerische Mitarbeiter (z.B. Abt, Weidenfeld, Vollhardt) oder
andere Lehrkräfte (z.B. Mergner), auch auswärtige Personen.