Die Bewertung der mündlichen Prüfung ist Ergebnis einer Auswertungsdiskussion unter den drei PrüferInnen unmittelbar im Anschluß an die Prüfung. Hierbei werden zunächst die positiven und negativen Eindrücke gesammelt und sodann eine Gewichtung und Einordnung des Gesammelten nach einem wertenden Stufenmodell vorgenommen. Diese Stufen führen dann zu einer "Grundbenotung":
Auf dem Hintergrund dieser "Grundbenotung" werden dann einzelne Stärken und Schwächen des Prüfungsverlaufs modifizierend hinzugenommen. Hieraus ergibt sich die Endnote.
Die mündliche Prüfung ist kein Referat, sondern eine
Diskussion. Es ist daher entscheidend, ob und wie der Prüfling auf die Fragen und
Anregungen der PrüferInnen eingeht.
Die Bewertung der Klausuren erfolgt recht unterschiedlich - je nach Aufgabenstellung. Ich teile die Aufgabenstellung fast imer in drei Teile und gebe die Gewichtung dieser Teile an, in der Regel 25 : 50 : 25. Teil 1 hat einführenden Charakter und ist zum Warmschreiben, enthält meist Reproduktion oder die Wiedergabe der Grundelemente eines vorgelegten Textes. Teil 2 ist der analytische Hauptteil, der Fragestellungen enthält, auf die man sich nicht direkt (aber natürlich indirekt) vorbereiten konnte, bei der musikwissenschaftliches Denken und Handeln gefragt ist. Teil 3 ist immer eine didaktische oder politische Anwendung, ein Transfer gekoppelt mit Vorschlägen dazu, wie man es besser machen kann oder sollte.
Die Bewertung folgt diesem Frage-Muster.
Die Bewertung der Zwischenprüfung wird weitgehend "über den Daumen gepeilt". Die Note hat für die Studierenden, die benotet werden wollen, angeblich eine Orientierungsfunktion. Ich selbst glaube das zwar nicht, kann aber nichts dagegegn tun, wenn die Studierenden gegebene Noten in dieser Weise interpretieren. Ich beuge mich insofern dem radikalen Konstruktivismus. Wichtiger als die Benotung der 30 Prüfungsminuten ist eine sich an die Zwischenprüfung anschließende Studienberatung.
Wenn Studierende in der Zwischenprüfung durchfallen, dann
bedeutet das stets, daß sie nach Meinung der PrüferInnen faktisch nicht oder absolut
ungenügend oder falsch studiert haben und die Prüfung keinen Anlass bot, daran zu
glauben, dass sich im Hauptstudium an diesem Studienverhalten etwas ändern würde.
Bei der Bewertung der fachpraktischen Teilprüfungen
ist wichtig, welche Qualitätskriterien die NebenprüferInnen, die für den Instrumental-
oder Gesangsunterricht, das Ensembleleiten etc. verantwortlich sind, aufgestellt und den
Studierenden vermittelt haben.